Teilnahmebedingungen

für Gewinnspiele der Börsenmedien AG

§1 Veranstalter

Veranstalter ist die Börsenmedien AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bayreuth, Registernummer HRB 2954.

§2 Gegenstand der Teilnahmebedingungen

(1) Diese Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an Gewinnspielen, Wettbewerben und allen anderen öffentlichen oder teilweise öffentlichen Veranstaltungen des in §1 genannten Veranstalters (im Folgenden: Veranstaltungen). Unter öffentlichen oder teilweise öffentlichen Veranstaltungen werden solche Veranstaltungen erfasst, bei denen der Teilnehmer durch eine Leistung oder durch die bloße Teilnahme eine entgeltliche oder unentgeltliche Leistung erhalten kann, unabhängig davon, ob der Teilnehmer diese tatsächlich erhält.

(2) Mit der Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

(3) Die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung richtet sich ausschließlich nach den folgenden Teilnahmebedingungen.

§3 Bedingungen der Veranstaltung

(1) Bei digitalen Veranstaltungen, insbesondere solchen auf Social-Media-Kanälen oder Homepages, können der Ablauf, die Beschreibung und die Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung dem beschreibenden Text im Zusammenhang mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Veranstaltung entnommen werden.

(2) Bei Präsenzveranstaltungen, insbesondere Messen, werden der Ablauf, die Beschreibung und die Bedingungen der jeweiligen Veranstaltung unmittelbar vor Ort im Zusammenhang mit der Veranstaltung veröffentlicht.

§4 Teilnahmebedingungen der Veranstaltung

(1) Die jeweils geltenden, von dem Nachfolgenden im Speziellen abweichenden oder ergänzenden Teilnahmebedingungen entnehmen Sie den Beschreibungen nach §3 dieser Teilnahmebedingungen.

(2) Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen, Kommentare, Likes, Folgen-Anfragen oder anderweitige Erklärungen werden bei der Veranstaltung nicht berücksichtigt.

(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos.

§5 Teilnahmeberechtigte

(1) Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

(2) Nicht teilnahmeberechtigt an der Veranstaltung sind alle an der Konzeption und Umsetzung der Veranstaltung beteiligten Personen und Mitarbeiter des Veranstalters sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich der Veranstalter vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, insbesondere
a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit dem Zugang zur oder der Durchführung der Veranstaltung,
b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen,
c) bei unlauterem Handeln oder
d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung.

(3) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen Teilnehmer mit Anspruch auf den Erhalt einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistung (z. B. einen bereits ausgelosten Gewinner), kann der Erhalt der entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistung nachträglich aberkannt werden.

§6 Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

(1) Sollte den Teilnehmern bei den Veranstaltungen die Möglichkeit des Erhalts einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Leistung eingeräumt werden, so richten sich die Voraussetzungen für den Erhalt dieser Leistung, sofern in den im Speziellen abweichenden oder ergänzenden Teilnahmebedingungen nichts anderes festgelegt ist, nach den nachfolgenden Bestimmungen.

(2) Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist im Rahmen der Veranstaltung eine Aufgabe zu absolvieren oder die Veranstaltung mit einer irgendwie gearteten Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt und innerhalb eines etwaig festgelegten Zeitraums durchgeführt haben.

(3) Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über den Gewinn informiert. Der Veranstalter ist in der Art und Weise der Informationsmitteilung gegenüber dem Gewinner frei und an keine Medien oder Kommunikationskanäle gebunden. Der Veranstalter wird jedoch bevorzugt die Kanäle zur Informationsübermittlung verwenden, über welche die Veranstaltung durchgeführt worden ist.

(4) Der Veranstalter ist berechtigt, einen Zeitraum festzulegen, innerhalb dessen sich der Gewinner auf einem gegebenenfalls vom Veranstalter definierten Kommunikationsweg bei dem Veranstalter zu melden hat. Meldet sich der Gewinner innerhalb dieser Frist nicht oder verwendet er ein anderes als das vom Veranstalter vorgegebene Kommunikationsmittel, entfällt der Anspruch auf den Erhalt der Leistung des auserkorenen Gewinners. Der Veranstalter kann den Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen. Im Falle einer unzustellbaren Benachrichtigung ist der Veranstalter nicht verpflichtet, weitere Nachforschungen anzustellen.

(5) Die Aushändigung oder Zusendung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner. Ein Umtausch, eine Selbstabholung oder eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich.

(6) Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Veranstalter. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zulasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich.

§7 Beendigung der Veranstaltung

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung vorzeitig abzubrechen, auszusetzen oder zu verändern, wenn unvorhergesehene, außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters liegende Umstände eintreten, welche die ursprüngliche Durchführung erschweren oder diese für den Veranstalter unzumutbar machen.

(2) Hierzu gehören insbesondere, jedoch nicht abschließend, das nicht gestattete Eingreifen Dritter, technische Probleme mit Hard- und Software, die außerhalb des Machtbereichs des Veranstalters liegen, sowie Rechtsverletzungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung stehen, hier insbesondere das manipulative Eingreifen in den Ablauf der Veranstaltung.

§8 Datenschutz

(1) Für die Teilnahme an der Veranstaltung ist die Erhebung und Nutzung von persönlichen Daten der Teilnehmer ausschließlich im gesetzlich zulässigen Rahmen notwendig. Der Veranstalter wird die personenbezogenen Daten auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränken und nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Einzelheiten zu der Art und dem Umfang der Datenverarbeitung können der Datenschutzerklärung des Veranstalters unter https://www.boersenmedien.de/datenschutz.html entnommen werden.

(2) Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mail-Adresse, wahrheitsgemäß und richtig sind.

(3) Der Teilnehmer kann seine erklärten Einwilligungen jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an den Veranstalter zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

(4) Der Teilnehmer willigt mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung freiwillig in die Zusendung von Werbung und Angeboten über Publikationen im Finanzbereich per E-Mail seitens des Veranstalters ein.

§9 Haftungsausschlüsse Social-Media-Kanäle

(1) Die Veranstaltung steht in keinerlei Verbindung zu Facebook, Instagram, WhatsApp oder einem anderen Social-Media-Kanal und wird in keiner Weise von einem solchen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

(2) Den Teilnehmern entstehen gegenüber dem Social-Media-Kanal keinerlei Ansprüche aus der Teilnahme an der Veranstaltung oder durch einen aus der Veranstaltung etwaig resultierenden Gewinn.

(3) Anfragen und Hinweise durch die Teilnehmer sind ausschließlich an den Veranstalter und nicht an die Social-Media-Kanäle zu richten.

§10 Haftung des Veranstalters

Für eine Haftung des Veranstalters auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen:
a) Der Veranstalter haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
b) Weiter tritt eine Veranstalterhaftung für leicht fahrlässig verursachte Verletzungen von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragspartner regelmäßig vertrauen, ein. Der Haftungsumfang beschränkt sich für den Veranstalter in einem solchen Fall jedoch bloß auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
c) Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als den vorstehend benannten Pflichten.
d) Die bezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme von Beschaffenheitsgarantien für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
e) Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbeschränkung des Veranstalters gilt ebenso für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters oder dessen Arbeitnehmern.
f) Der Veranstalter haftet nicht für die Verfügbarkeit von Social-Media-Kanälen, weder im Allgemeinen noch seiner eigenen Auftritte und Seiten auf Social-Media-Kanälen.
g) Der Veranstalter haftet nicht für etwaige Übertragungsfehler.

§11 Schlussbestimmungen

(1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts (CISG).

(3) Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen hiervon unberührt.